1N Telecom und TPI Investment: So wehren Sie sich gegen Forderungen und Inkasso

Stand:
Forderungen von 1N Telecom oder TPI Investment sorgen für Verunsicherung – oft ohne nachvollziehbaren Vertragsabschluss. Wir zeigen, wie Sie sich wehren können und stellen Ihnen passende Musterschreiben zur Verfügung.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Fragen zu verschiedenen Werbeaktionen des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom haben die Verbraucherzentralen schon länger zu tun und gehen rechtlich gegen das Unternehmen vor.
  • Neuerdings tritt auch die TPI Investment GmbH auf und verlangt rund 420 Euro – oft ohne Nachweis eines gültigen Vertrags.
  • Teilweise hatten Betroffen nie zuvor Kontakt mit der 1N Telecom oder haben ihren Vertrag rechtzeitig widerrufen.
  • Wer nicht reagiert, riskiert Mahnbescheide oder Einträge bei Auskunfteien.
  • Wir erklären, wie Sie sich wehren können – mit rechtlichen Hinweisen und kostenlosen Musterbriefen.
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Neue Forderungsschreiben von TPI Investment: Inkasso ohne Nachweise?

Seit Kurzem berichten viele Verbraucher:innen von Schreiben der TPI Investment GmbH aus Essen. Diese fordert rund 420 Euro für einen mit der 1N Telecom GmbH geschlossenen DSL-Vertrag aus 2023 oder 2024. In vielen Fällen liegt jedoch kein Vertrag vor, oder er wurde rechtzeitig widerrufen. Trotzdem setzt das Unternehmen Betroffene unter Druck.

TPI Investment gibt an, die Forderung der 1N Telecom übernommen zu haben. Wer eine fremde Forderung aus abgetretenem Recht eintreiben will, muss diese Abtretung nachweisen können.

Unser Rat: Widersprechen Sie der Forderung schriftlich und fordern Sie die Abtretungsurkunde an. Liegt diese nicht vor, können Sie die Zahlung verweigern. 

TPI legt nach bisherigen Erkenntnissen zwei Arten von Nachweisen vor:

  • Entweder einen unterschriebenen Vertrag (in diesen Fällen ist das Risiko einer gerichtlichen Durchsetzung höher),
  • oder ein EDV-Protokoll (dies allein reicht nach unserer Einschätzung nicht aus, um den Vertragsschluss zweifelsfrei zu belegen).

Prüfen Sie daher gründlich, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt – oder ob der Anbieter lediglich versucht, mit unzureichenden Nachweisen Zahlungen durchzusetzen. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, so sollten Sie auf Vorlage des original unterschriebenen Vertrages bestehen.

Hinweis: Verwenden Sie diesen Text, wenn Sie ein Forderungsschreiben von der TPI Investment GmbH erhalten, aber keinen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie diesen bereits widerrufen haben. Versenden Sie das Schreiben per "Einschreiben Einwurf" und bewahren Sie den Versandbeleg gut auf.

Betreff: Inkasso-Nr. … – Widerspruch gegen Ihre Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum] und widerspreche der darin geltend gemachten Forderung ausdrücklich.
Ihrem Schreiben liegt keine Abtretungserklärung bei, aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, Forderungen der 1N Telecom GmbH geltend zu machen. Ich fordere Sie daher auf, mir eine gültige Abtretungsurkunde vorzulegen. Bis zu deren Vorlage lehne ich jegliche Zahlung ab.

Ich habe gegenüber der 1N Telecom GmbH bereits allen geltend gemachten Ansprüchen widersprochen. Diesen Widerspruch wiederhole ich hiermit ausdrücklich. Als Nachweis lege ich meine bisherigen Schreiben und die zugehörigen Versandnachweise in Kopie bei.

Sollten Sie oder ein Inkassounternehmen weiterhin Zahlung verlangen, so stellt die unberechtigte Zahlungsaufforderung eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Fall 1 UWG dar (BGH, Urt. v. 20.10.2021, Az. I ZR 17/21). Das Inkassieren als geschäftliche Handlung ist irreführend, da das Einfordern des Geldbetrages insofern unwahre Tatsachen enthält.

Ich mache außerdem geltend, dass kein berechtigtes Interesse an einer Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Auskunfteien besteht, da der Forderung ausdrücklich widersprochen wurde.

Zusätzlich fordere ich Sie gemäß Artikel 15 DSGVO auf, mir eine vollständige Auskunft über alle zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie gespeichert haben, aus welcher Quelle diese stammen und an wen sie ggf. weitergegeben wurden.

Ich erwarte Ihre Antwort und die geforderten Nachweise bis spätestens zum [Datum – ca. zwei Wochen nach Versand einsetzen].

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]

Werbebriefe mit Antragsformular

Die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf verschickt Werbebriefe mit Vertragsangeboten. Die Briefe sind in der Regel persönlich adressiert und enthalten die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses der Betroffenen. Der Anbieter wirbt für seinen DSL-Tarif. Man müsse nur im beigelegten Formular seine IBAN eintragen und unterschreiben. Dann würde auch der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet.

Verbraucher:innen haben sich an die Verbraucherzentralen gewandt, weil sie den Brief für ein Schreiben der Deutschen Telekom hielten und davon ausgegangen sind, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif zu wechseln. Das jedoch ist nicht der Fall. In Beratungsgesprächen bei den Verbraucherzentralen schildern sie, dass sie den Anbieter gar nicht wechseln wollten.

Begrüßungsschreiben ohne vorherigen Kontakt

Andere Betroffene zeigen Briefe, in denen die 1N Telecom sie als neue Kunden begrüßt. Dabei teilen sie mit, dass sie nie bewusst einen Vertrag abgeschlossen hätten. In den Briefen fordert die 1N Telecom dazu auf, beim aktuellen Telefonanbieter zu kündigen und den Portierungsauftrag zum Übertragen der Rufnummer zu erteilen. Wer das nicht tat, bekam wenige Wochen später einen weiteren Brief mit einer Schadenersatzforderung, weil die 1N Telecom den Vertrag angeblich vorzeitig beenden müsse.

Beispiel eines "Begrüßungsschreibens" aus August 2024:

Brief der 1N Telecom mit Logo 1N oben rechts, Betreff: Anbieterwechselauftrag, Vertragsnr. geschwärzt und Text: "Sehr geehrte(r) geschwärzt, Sie haben Ihrem bisherigen Anbieter bislang keine Kündigung und keinen Auftrag für die Mitnahme (Portierung) Ihrer Rufnumer erteilt. Damit wir Ihre Rufnummer in unserem Netz aktivieren und Ihren Anschluss übernehmen können, ist es erforderlich, dass Sie Ihrem bisherigen Anbieter eine Kündigung für Ihren bisherigen Vertrag und einen Auftrag auf Portierung Ihrer Rufnummer erteilen."

Schadenersatzforderungen

In den Briefen, die den Verbraucherzentralen vorliegen, fordert die 1N Telecom einen pauschalen Schadenersatz in dreistelliger Höhe. Der Anbieter begründet den Anspruch damit, dass die Verbraucher:innen die Einrichtung des Anschlusses verhindert hätten, indem sie den Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme zurückgenommen oder nicht gestellt hätten. Die Forderung lässt die 1N Telecom nach unserer Erfahrung auch von Inkassodiensten eintreiben, wenn Betroffene nicht zahlen.

Wenn Sie keinen wirksamen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen haben, müssen Sie auch keinen Schadenersatz leisten. So eine Forderung kann nur in einzelnen Fällen berechtigt sein – zum Beispiel, wenn Sie tatsächlich einen Vertrag geschlossen und die Portierung Ihres Anschlusses zu 1N Telecom zurückgenommen haben, ohne den Vertragsschluss wirksam rückgängig gemacht zu haben. In so einem Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, zum Beispiel in einer Rechtsberatung bei Ihrer Verbraucherzentrale. Auch die Höhe des geforderten Schadenersatzes kann unangemessen sein.

Wie soll ich auf Briefe von 1N Telecom reagieren?

Wenn Sie einen Werbebrief mit Antragsformular erhalten haben und Ihren bisherigen Telefonanschluss nicht ändern wollen, schicken Sie das beiliegende Antragsformular nicht zurück! Sie können solche Werbebriefe ignorieren.

Begrüßungsschreiben oder eine Schadenersatzforderung sollten Sie nicht ignorieren! Wenn Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen haben, schicken Sie einen Brief als "Einschreiben Einwurf" an den Anbieter und fordern ihn zum Nachweis des Vertragsschlusses auf. Dafür können Sie diesen Text verwenden:

Betreff: Angeblicher Anbieterwechsel - Vertragsnummer …

Sehr geehrte Damen und Herren, 
Sie schreiben, ich hätte mit Ihnen einen Vertrag über einen Festnetzanschluss geschlossen. Ich bin überzeugt davon, das nicht getan zu haben. Weisen Sie mir nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll.

Zudem fordere ich von Ihnen einen Nachweis darüber, wie Sie mich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz- bzw. Außergeschäftsraumvertrag belehrt und informiert haben. Sofern ich telefonisch einen Vertrag geschlossen haben soll, senden Sie mir auch meine Genehmigung der Vertragszusammenfassung zu.

Darüber hinaus fordere ich Sie auf, mir Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Welche Daten liegen Ihnen vor, woher stammen die Daten und an wen wurden sie weitergegeben?

Rein vorsorglich fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Vorsorglich widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge bzw. Außergeschäftsraumverträge und kündige ihn vorsorglich außerordentlich aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Ihre Rückäußerung und die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erwarte/n ich/wir bis zum _______ (konkretes Datum einsetzen – ca. zwei Wochen nach Versand).

Mit freundlichen Grüßen

Falls Briefe von 1N Telecom an Ihre Kinder unter 18 Jahren adressiert sein sollten, können Sie als Erziehungsberechtigte folgendes schreiben:

Betreff: Angeblicher Anbieterwechsel - Vertragsnummer …

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben, mein Kind … (Name einsetzen) hätte mit Ihnen einen Vertrag geschlossen. Wir bestreiten, dass ein solcher Vertrag geschlossen wurde. Ein solcher Vertrag bedarf im Übrigen gemäß § 108 I BGB entweder meiner Einwilligung oder meiner Genehmigung. Da ich diese nicht erteilt habe und auch nachträglich nicht erteile, liegt kein wirksamer Vertragsschluss vor.

Darüber hinaus fordere ich Sie auf, mir Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die zur Person meines Kindes bei Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Welche Daten liegen Ihnen vor, woher stammen die Daten und an wen wurden sie weitergegeben?

Mit freundlichen Grüßen

Achtung: Häufig berichteten Verbraucher:innen, dass es Probleme bei der Zustellung von Post an die 1N Telecom gegeben haben soll. Häufig sollen nach diesen Schilderungen Schreiben als "nicht zustellbar" zurückgekommen sein. 

Behalten Sie daher unbedingt den Nachweis und die Sendeverfolgung, dass Sie den Widerspruch versandt haben und dieser nicht zugestellt wurde. Auch die Schreiben mit dem Vermerk "nicht zustellbar" sollten Sie zur Sicherheit aufbewahren.

Daneben soll es vorkommen, dass zunächst überhaupt keine Reaktion auf Ihr Schreiben erfolgt. Auch in diesem Fall raten wir Ihnen eine Sendungsverfolgung des Einwurfeinschreibens zu erstellen und aufzubewahren.

Warum soll ich überhaupt reagieren?

Grundsätzlich muss niemand auf eine unberechtigte Forderung reagieren. 1N Telecom muss die Forderungen im Zweifel gerichtlich durchsetzen. Dabei trägt sie die Darlegungs- und Beweislast und muss den Vertragsschluss nachweisen. Falls tatsächlich kein Vertrag geschlossen wurde, wird der Nachweis nicht gelingen und die Klage abgewiesen. Falls allerdings aus irgendeinem Grund ein Vertrag vorliegt, würde die 1N Telecom Erfolg haben, wenn Sie nicht reagieren. Wollen Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom, können Sie nach einer möglichen Vertragsunterzeichnung den Vertrag widerrufen, wenn Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. In diesem Fall müssen Sie Ihren Widerruf innerhalb von 14 Tagen erklären. Wurden Sie nicht oder nur fehlerhaft über Ihr bestehendes Widerrufsrecht belehrt, so verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage. Sind Sie der Ansicht, dass Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde, so können Sie den Vertrag anfechten. Daher ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld den Vertragsschluss zu bestreiten und einen Nachweis zu verlangen, dass überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.

Zudem beauftragt die 1N Telecom nach den uns vorliegenden Beschwerden auch Inkassobüros, um das angeblich offene Geld einzutreiben, wenn man nicht reagiert. Ist das Beitreiben der Forderung durch das Inkassobüro nicht erfolgreich, so strebt die 1N Telecom teilweise gerichtliche Mahnverfahren an. Bei einem Mahnverfahren wird nicht geprüft, ob ein Anspruch berechtigt ist. Widerspricht man einem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen, kann die 1N Telecom einen vollstreckbaren Titel beantragen. Dies bedeutet, dass ein Gerichtsvollzieher die Forderung eintreiben darf. Es ist daher ratsam, schon im Vorfeld direkt zu handeln und sich gegen eine unberechtigte Forderung zu wehren. Widersprechen Sie daher bei einem möglichen Mahnbescheid nur mit dem dort beigefügten Widerspruchsformular.

Wie kommt 1N Telecom an die Daten?

"Woher haben die meine Daten?" Diese Frage stellen sich natürlich viele Betroffene, wenn sie einen unerwarteten Brief bekommen. 1N Telecom nutzt offenbar auch fragwürdige Methoden. So wurde uns berichtet, dass Mitte 2024 zum Beispiel Verbraucher:innen nach der Teilnahme an einem angeblichen Aldi-Gewinnspiel von der Firma ZooLoo LLC plötzlich die Bestätigung über einen "Auftrag zum günstigen DSL16-Tarif" erhalten haben sollen. Auch berichten uns  Betroffene, dass sie online bei Gewinnspielen zu Balea, Lidl, Aldi oder dem SV Sandhausen teilgenommen hätten und nun einen Portierungsauftrag der 1N Telecom bekommen haben. Mehr über die Gewinnspielmasche lesen Sie hier.

Auch wenn Sie in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehung mit dem Anbieter hatten, ist personalisierte Werbung per Post erst einmal zulässig. Allerdings ist Werbung per Mail ohne Ihre vorherige Zustimmung nicht erlaubt. Hier liegen den Verbraucherzentralen Beschwerden vor, in denen Verbraucher:innen per E-Mail eine "Bestellbestätigung" im Auftrag von 1N Telecom von der Parkside Marketing Ltd., einer Online Marketing-Firma mit Sitz in London, erhalten haben. Solche Werbemails sind in der Regel nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, zudem können Sie der Werbung jederzeit widersprechen. Auch hierzu können Sie unsere Musterbriefe nutzen.

Wenn Sie wissen wollen, woher die 1N Telecom Ihre Daten hat, fordern Sie vom Unternehmen eine Erklärung! Grundsätzlich sind Unternehmen nach Art. 15 DSGVO zur Auskunft verpflichtet und müssen Ihre Daten zu Werbezwecken sperren, wenn Sie das wünschen. Unsere Musterbriefe helfen dabei. 

Verwendet die 1N Telecom ohne Ihre Einwilligung Ihre persönlichen Daten und Sie haben Post oder E-Mails ohne Ihre Einwilligung erhalten, so sollten Sie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen. Dies gilt auch, wenn Sie keine oder nur eine unzureichende Auskunft der 1N erhalten haben.
 

Gut zu wissen: Selbst wenn ein Anbieter unzulässig Werbebriefe verschickt und Ihre Daten ohne Ihre Zustimmung verwendet, können die daraus entstehenden Verträge wirksam sein, wenn Sie sich bewusst für einen Vertrag entscheiden.

Wenn Sie wissen wollen, woher die 1N Telecom Ihre Daten hat, fordern Sie vom Unternehmen eine Erklärung! Grundsätzlich sind Unternehmen nach Art. 15 DSGVO zur Auskunft verpflichtet und müssen Ihre Daten zu Werbezwecken sperren, wenn Sie das wünschen. Unsere Musterbriefe helfen dabei. Wenn Sie keine oder nur eine unzureichende Auskunft erhalten, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (BfDI) eine Beschwerde einreichen.

Außerdem liegen den Verbraucherzentralen Beschwerden vor, in denen Verbraucher:innen per E-Mail eine "Bestellbestätigung" im Auftrag von 1N Telecom von der Parkside Marketing Ltd., einer Online Marketing-Firma mit Sitz in London, erhalten haben. Solche Werbemails sind in der Regel nur mit vorheriger Einwilligung zulässig, zudem können Sie der Werbung jederzeit widersprechen. Auch hierzu können Sie unsere Musterbriefe nutzen.

Haben Sie von der 1N Telecom eine Werbemail ohne Ihre Zustimmung erhalten oder wird ihr Werbewiderspruch ignoriert, können Sie bei der dafür zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Beschwerde einlegen.

Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen 1N Telecom erhoben, um die fragwürdigen Praktiken mit Werbebriefen künftig zu verhindern. Darüber hinaus sucht er Betroffene, die den geforderten Schadenersatz gezahlt haben. Über eine Sammelklage soll das bezahlte Geld zurückgeholt und die direkte Auszahlung an die Betroffenen erreicht werden. Informationen dazu lesen Sie hier.

Rechtliche Schritte der Verbraucherzentralen gegen 1N Telecom

Von Januar 2023 bis März 2025 haben die Verbraucherzentralen bundesweit rund 14.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten. Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Bundesverband haben bislang 17 verschiedene Verfahren gegen die 1N Telecom eingeleitet. Einige davon waren bereits vor Gericht erfolgreich.

Begonnene Verfahren gegen 1N Telecom

  • Fehlende Angaben in Rechnungen, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 12 O 66/24, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
  • Inkassoforderung trotz Widerrufs, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 38 O 158/24,  Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
  • Verwendung eines Absenderstempels und Wappens eines Gerichts, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 38 O 82/24, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Pauschalisierter Schadenersatzanspruch in den AGB, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 38 O 112/24, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Irreführung über Anbieterwechsel, unrechtmäßige Datenverarbeitung und weiteres, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 38 O 243/23, Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
  • Auskunftsverlangen nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 233 C 311/23, Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Irreführende Behauptungen in der Werbung, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen noch nicht bekannt, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Schreiben mit Schadensersatzforderungen ohne Vertragsschluss, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen noch nicht bekannt, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
  • Unerlaubte Werbeanrufe, Abmahnung, Verbraucherzentrale Niedersachsen
  • Ausschließlich 24 Monate Laufzeit ohne Angebot einer kürzeren Laufzeit, Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 UKl 6/24, Verbraucherzentrale Bundesverband

Urteile gegen 1N Telecom

  • Unzulässige Vertragsklauseln, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 UKl 1/24, Verbraucherzentrale Thüringen
  • Falsche Behauptung, größtes nicht-börsennotiertes Unternehmen in der Sparte zu sein, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 38 O 88/24, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Unzulässige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erneut verwendet, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 12 O 172/22, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • 11 Klauseln in den AGB unwirksam, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 12 O 174/22, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Fehlende Anschrift in der Widerrufsbelehrung, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 38 O 137/22, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
  • Fehlende E-Mail-Adresse in Widerrufsbelehrung und Impressum, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 12 O 172/22, Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Fehlendes Produktinformationsblatt und weitere Punkte, Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 12 O 101/22, Verbraucherzentrale Bundesverband

Welche Möglichkeiten habe ich generell bei einem ungewollten Anbieterwechsel?

Das können Sie tun, wenn Sie ungewollt einen neuen Vertrag abgeschlossen haben:

  1. In den meisten Fällen ist die Widerrufsfrist schon abgelaufen, wenn Sie sich des Vertragsschlusses bewusst werden. Nachdem Sie ein per Brief erhaltenes Angebotsschreiben unterschrieben zurückgeschickt haben, könnten Sie noch 14 Tage lang den Vertrag widerrufen, wie es bei Fernabsatzverträgen üblich ist. Die Frist zum Widerruf beginnt einen Tag, nachdem Ihr unterzeichnetes Angebotsschreiben bei der 1N Telecom GmbH eingegangen ist.
    Gut zu wissen: Voraussetzung für den Fristablauf ist eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Reicht der Händler diese nach, zum Beispiel im Rahmen einer Vertragsbestätigung, beginnt die Frist erst ab diesem Moment zu laufen. Fehlt die Belehrung oder ist diese fehlerhaft, so beginnt die Frist gar nicht erst. Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
  2. Das Willkommensschreiben nach der Annahme des Angebots trifft meist erst nach Ablauf der Frist bei Ihnen ein. Sollten Sie fristgerecht widerrufen haben, fordern Sie das Unternehmen auf, sich daran zu halten. Sie sollten den Widerruf gut dokumentiert haben, zum Beispiel durch ein Einwurf-Einschreiben. Archivieren Sie eventuelle Fehlermeldungen bei E-Mail-Adressen des Unternehmens, an die Sie den Widerruf schicken. Bekommen Sie keine Lesebestätigung oder ist die E-Mail-Adresse nicht erreichbar, müssen Sie den Widerruf per Post schicken. Es empfiehlt sich, auch beides parallel zu machen (E-Mail und Einschreiben).
  3. Nachdem die Widerrufsfrist verstrichen ist, haben Sie meist nur die Möglichkeit der Anfechtung. Das geht zum Beispiel dann, wenn Sie arglistig zur Abgabe einer Willenserklärung getäuscht wurden. Ist die Anfechtung wirksam, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Sie müssen allerdings darlegen, dass die Voraussetzungen für eine Anfechtung gegeben waren.
    Der Widerruf oder die Anfechtung machen einen möglicherweise gemachten Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme nicht rückgängig. Dazu müssen Sie sich an Ihren alten Anbieter wenden.
  4. Die Rücknahme des Portierungsauftrages beim alten Anbieter, ohne dass Sie den Vertrag zu dem neuen Anbieter durch Widerruf oder Anfechtung rückgängig machen konnten, kann zu einer Schadensersatzpflicht führen. Der Anbieter 1N Telecom fordert in vergleichbaren Fällen aus unseren Erfahrungen teilweise einen dreistelligen Schadensersatzbetrag.
    Nehmen Sie den Portierungsauftrag also nicht unüberlegt zurück, auch nicht auf aktive Nachfrage Ihres alten Anbieters! Sichern Sie sich zuerst ab, dass der neue Vertrag rückgängig gemacht werden kann. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale.
  5. Wenn Sie den Vertragsschluss über den neuen Tarif nicht mehr rückgängig machen können, weil zum Beispiel die Frist zum Widerruf abgelaufen ist oder keine Gründe für eine Anfechtung vorliegen, können Sie den neuen Vertrag auch für die angegebene Mindestlaufzeit nutzen. Die liegt meist bei 2 Jahren. Sie können schon jetzt eine Kündigung zum Ende der Laufzeit an das neue Unternehmen schicken und danach zum Beispiel zurück zu ihrem alten Anbieter oder zu einem anderen Anbieter wechseln.
  6. In vielen Fällen, in denen Betroffene sich auf einen Vertrag mit der 1N Telecom einlassen, bringt diese dennoch keine Leistung. Hier ist es wichtig, dass Sie die 1N Telecom umgehend zur Leistungserbringung auffordern. Sollte das nichts bringen, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen

Bitte prüfen Sie vor einer fristlosen Kündigung, dass nicht Sie für die Leistungsstörung verantwortlich sind. Ein veralteter Router oder ein schlechter Standort des Gerätes können zu entsprechenden Leistungsstörungen führen, für die der Anbieter nichts kann.

Was kann ich allgemein gegen ungewollte Werbung tun?

Als Minimalziel können Sie einer Werbenutzung widersprechen und die Daten sperren lassen. Dafür können Sie den passenden Musterbrief von dieser Seite verwenden.

Wollen sie darüber hinaus erfahren, woher die Daten stammen, können sie Auskunft verlangen – auch dafür finden Sie einen Musterbrief auf dieser Seite. Erhalten Sie keine Antwort oder ist die Auskunft unvollständig, können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für Telekommunikationsunternehmen ist dies die BfDI (Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit). Eine Beschwerde bei der BfDI ist auch dann möglich, wenn 1N Telecom nur vorgibt, dass ein wirksamer Vertrag vorliegt. Zum Beschwerdeformular gelangen Sie hier.

Weitere Möglichkeit zum Schutz vor ungewollter Werbepost: Tragen Sie sich in die vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) erstellte Robinson-Liste ein. Die Unternehmen, die dem DDV angeschlossen sind, erhalten dann die Nachricht, dass Sie keine Werbung per Post wünschen. Die Adresse lautet: DDV, Robinson-Liste, Postfach 1454, 33244 Gütersloh, Telefon: 05244 / 903723. Außerdem können Sie sich auf dieser Internetseite des DDV schnell und unkompliziert online anmelden. An diese Listen halten sich aber nur die dort angeschlossenen Unternehmen! Das heißt, die Werbeflut wird nur bedingt eingedämmt.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.