Werbebriefe mit Antragsformular
Die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf verschickt Werbebriefe mit Vertragsangeboten. Die Briefe sind in der Regel persönlich adressiert und enthalten die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses der Betroffenen. Der Anbieter wirbt für seinen DSL-Tarif. Man müsse nur im beigelegten Formular seine IBAN eintragen und unterschreiben. Dann würde auch der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet.
Verbraucher:innen haben sich an die Verbraucherzentralen gewandt, weil sie den Brief für ein Schreiben der Deutschen Telekom hielten und davon ausgegangen sind, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif zu wechseln. Das jedoch ist nicht der Fall. In Beratungsgesprächen bei den Verbraucherzentralen schildern sie, dass sie den Anbieter gar nicht wechseln wollten.
Begrüßungsschreiben ohne vorherigen Kontakt
Andere Betroffene zeigen Briefe, in denen die 1N Telecom sie als neue Kunden begrüßt. Dabei teilen sie mit, dass sie nie bewusst einen Vertrag abgeschlossen hätten. In den Briefen fordert die 1N Telecom dazu auf, beim aktuellen Telefonanbieter zu kündigen und den Portierungsauftrag zum Übertragen der Rufnummer zu erteilen. Wer das nicht tat, bekam wenige Wochen später einen weiteren Brief mit einer Schadenersatzforderung, weil die 1N Telecom den Vertrag angeblich vorzeitig beenden müsse.
Beispiel eines "Begrüßungsschreibens" aus August 2024:
Schadenersatzforderungen
In den Briefen, die den Verbraucherzentralen vorliegen, fordert die 1N Telecom einen pauschalen Schadenersatz in dreistelliger Höhe. Der Anbieter begründet den Anspruch damit, dass die Verbraucher:innen die Einrichtung des Anschlusses verhindert hätten, indem sie den Portierungsauftrag zur Rufnummernmitnahme zurückgenommen oder nicht gestellt hätten. Die Forderung lässt die 1N Telecom nach unserer Erfahrung auch von Inkassodiensten eintreiben, wenn Betroffene nicht zahlen.
Wenn Sie keinen wirksamen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen haben, müssen Sie auch keinen Schadenersatz leisten. So eine Forderung kann nur in einzelnen Fällen berechtigt sein – zum Beispiel, wenn Sie tatsächlich einen Vertrag geschlossen und die Portierung Ihres Anschlusses zu 1N Telecom zurückgenommen haben, ohne den Vertragsschluss wirksam rückgängig gemacht zu haben. In so einem Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, zum Beispiel in einer Rechtsberatung bei Ihrer Verbraucherzentrale. Auch die Höhe des geforderten Schadenersatzes kann unangemessen sein.
Wie soll ich auf Briefe von 1N Telecom reagieren?
Wenn Sie einen Werbebrief mit Antragsformular erhalten haben und Ihren bisherigen Telefonanschluss nicht ändern wollen, schicken Sie das beiliegende Antragsformular nicht zurück! Sie können solche Werbebriefe ignorieren.
Begrüßungsschreiben oder eine Schadenersatzforderung sollten Sie nicht ignorieren! Wenn Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom geschlossen haben, schicken Sie einen Brief als "Einschreiben Einwurf" an den Anbieter und fordern ihn zum Nachweis des Vertragsschlusses auf. Dafür können Sie diesen Text verwenden: